01.04.2005 | Aktuelle Gesetzgebung
Aktuelle Änderungen des RVG
Das RVG ist erneut geändert worden (zu früheren Änderungen RVG prof. 04, 176; Hauskötter, RVG prof. 05, 25). Der Beitrag stellt die Änderungen vor.
Änderungsgesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
In Art. 5 Abs. 26 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts wird in § 24 S. 1 RVG nach „§ 621g der ZPO“ „jeweils auch i.V. mit § 661 Abs. 2 der ZPO“ eingefügt. Damit beträgt der Gegenstandswert für die dort genannten einstweiligen Anordnungen in Lebenspartnerschaftssachen ebenfalls 500 EUR.
Änderung durch das Bilanzkontrollgesetz
Art. 5c des Bilanzkontrollgesetzes ändert das RVG bei der Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 im Vergütungsverzeichnis wie folgt: Nach Nr. 5 wird folgende Nr. 6 eingefügt: „6. in Beschwerdeverfahren nach dem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)“. Die bisherigen Nrn. 6 und 7 werden zu Nrn. 7 und 8. DasWpHG-Beschwerdeverfahren wird also wie ein Berufungsverfahren mit einer 1,6 Verfahrensgebühr abgerechnet. Nach Art. 6 des Gesetzes sind die Änderungen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, also am 21.12.04.
Änderung durch das Internationale Familienverfahrensgesetz
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