01.02.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Gebührenabschlag- Ost: Zum Anwendungsbereich des Ermäßigungssatz- Aufhebungsgesetzes Berlin
| Am 1.3.02 trat das Ermäßigungssatz- Aufhebungsgesetz Berlin (KostGErmAufhGBln) vom 22.02.02 (BGBl I 981, vgl. BRAGO prof. 02, 36) in Kraft. Nach dessen Art. 1 Abs. 6 ist der 10- prozentige Abschlag auf die Anwaltsgebühren für den Bereich des ehemaligen Ost- Berlin aufgehoben worden. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Auswirkungen des Aufhebungsgesetzes für Berlin aber - entgegen der anfänglichen Auffassung einiger Brandenburger Kostenfestsetzungsbeamter - nicht allein auf den Bereich des Landes Berlin beschränkt sind. Dazu im Einzelnen: |
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