01.01.1999 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Beratung per Telefon-Hotline unzulässig?
| Das OLG Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren rechtskräftig entschieden, daß die Werbung für eine telefonische Rechtsberatung, deren Kosten 3,63 DM pro Minute betragen und die unter der Service-Nummer „0190“ angeboten wird, gegen die Grundsätze der BRAGO sowie gegen § 1 UWG verstößt (5.11.98, Az: 6 O 130/98, AnwBl. 98, 661). Mit diesem Urteil werden einerseits einem „Billig-Recht“ Schranken aufgezeigt. Andererseits wird ein neues Medium anwaltlicher Arbeit erst einmal gestoppt. Der folgende Beitrag nennt die Kernsätze der Urteilsbegründung. |
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