01.09.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BGH bestimmt Beschwerdestreitwert bei Mieterhöhungsklagen nach § 9 ZPO
| Der Beschwerdestreitwert bei Klagen auf Erhöhung oder Herabsetzung von Mieten und Nebenkostenpauschalen bestimmt sich nach § 9 ZPO (BGH 21.5.03, VIII ZB 10/03, n.v.). (Abruf-Nr. 031808) |
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