01.06.1999 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BGH: Keine neue Verjährungsfrist bei gerichtlicher Streitwertfestsetzung
| Im Falle einer nachträglichen höheren Streitwertfestsetzung begann die Verjährung der für den Rechtsanwalt zusätzlich erwachsenden Gebühren nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH erst, nachdem diese Wertfestsetzung wirksam geworden war. Doch Vorsicht: Diese Auffassung hat der BGH inzwischen ausdrücklich aufgegeben. Der folgende Beitrag nennt die Gründe hierfür und weist auf die Folgen in der Praxis hin. |
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