01.08.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Anwalts grundsätzlich erstattungsfähig
| Die Fahrtkosten, das Tage- und das Abwesenheitsgeld eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen, aber in der Nähe der auswärtigen Parteien niedergelassenen Prozessbevollmächtigten sind grundsätzlich erstattungsfähig. Dies gilt nach der Erweiterung der Postulationsfähigkeit auf alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss, 7.6.01, 2 W 54/2001 = 4 O 634/2000). (Abruf-Nr. 010867) |
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