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  • 01.06.1995 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung:

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme gegen einen von mehreren Beklagten: Klägerin muß Sachverständigenkosten erstatten

    | Im vorliegenden Fall hat die Klägerin drei Beklagte als Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch genommen. Zur Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung wurde per Beweisbeschluß die Einholung eines Gutachtens angeordnet und allen drei Beklagten die Zahlung eines Auslagenvorschusses aufgegeben. Mit dem Gutachten sollte die Geschäftsfähigkeit eines der drei Beklagten festgestellt werden. Nach Erstattung des Gutachtens nahm die Klägerin die Klage gegen den vom Gutachten betroffenen Beklagten (der Beklagte zu 2) zurück. Auf den Antrag seines Prozeßbevollmächtigten hin wurden die ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegt. Gegen diesen Beschluß wurde vom Beklagten erfolgreich Beschwerde eingelegt mit der Begründung, daß die Klägerin auch zur Tragung der von ihm einbezahlten Sachverständigenkosten verpflichtet sei. |