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  • 01.05.1995 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung:

    Neue Entscheidungen zum selbständigen Beweisverfahren gemäß §§ 485 ff ZPO

    | In bezug auf die Bejahung der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 ZPO analog bei der Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens ist ein Trend zur Entwicklung als "herrschende Meinung" festzustellen. Bereits in Nr. 4/94 haben wir die insofern "positive" Entscheidung des OLG München vorgestellt. Weitere Gerichte folgten nach. So auch das AG Essen-Steele mit Beschluß vom 8. November 1994 (Az. 7 H 11/94). |