01.05.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
PKH: Vergleichsgebühr auch für außergerichtlichen Vergleich
| Der im Wege der PKH beigeordnete Anwalt erhält für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr, vorausgesetzt, dass sich der Gegenstand des Vergleichs mit dem der Prozesskostenhilfegewährung deckt (OLG- Schleswig 20.12.02, 9 W 113/02, OLGR 03, 124 ). (Abruf-Nr. 030619) |
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