01.12.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Sachverständigenkosten in der Strafvollstreckung sind keine vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten
| Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass die in Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer gemäß § 57a StGB, § 454 StPO entstehenden Gutachterkosten keine Kosten des Verfahrens i.S. von § 464a Abs. 1 Satz 2 StPO sind (OLG Hamm, Beschluss, 4.9.2000, 2 Ws 189/2000, n.v., Abruf-Nr. 001257). |
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