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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Vergleichsgebühr für Umgangsregelung

    | Auch über die Ausübung der elterlichen Sorge und das Umgangsrecht können sich die Parteien vergleichen. Wird das Ergebnis der Vereinbarung in einem vollstreckbaren Beschluss festgehalten, entsteht eine Vergleichsgebühr (OLG Schleswig OLGR 03, 52). (Abruf-Nr. 031131) |