01.10.1996 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Weiteres Urteil zu § 84 Abs. 2 BRAGO: Volle Mittelgebühr in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde!
| In einem weiteren Urteil vom 1. Juli 1996 ist das Amtsgericht Düsseldorf erneut unseren Argumenten gefolgt und hat entschieden, daß § 84 Abs. 2 BRAGO auch dann Anwendung findet, wenn ein Bußgeldverfahren durch die Mitwirkung des Anwalts noch von der Verwaltungsbehörde eingestellt wird (Az.: 46 C 64 07/96). Die einzelnen Argumente sind bereits in „BRAGO professionell“ Nr. 4/96, Seiten 10 ff., und Nr. 7/96, Seiten 5 ff., ausführlich dargestellt worden. Hierzu jetzt noch die neuesten Fundstellennachweise: LG Darmstadt DAR 1996, 115; Beck, DAR 1995, 384; Madert, zfs 1996, 191 m.w.N. |
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