01.07.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Entstehen der Beweisgebühr auch bei Niederlegung des Mandats vor der Beweiserhebung
| Eine Beweisgebühr ist bereits dann angefallen, wenn der beauftragte Rechtsanwalt an der Fassung des Beweisbeschlusses mitgewirkt hat. Unerheblich ist dann, dass er im Zeitpunkt der Beweiserhebung nicht mehr mit der Vertretung beauftragt war (OLG Nürnberg 27.2.03, 10 WF 3965/02 n.v.). (Abruf-Nr. 031288) |
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