01.12.2000 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen: Wann und wie kommt der Mandant ohne Mahnung in Verzug?
| In „BRAGO professionell“ 6/2000, Seite 73, und „BRAGO professionell“ 8/2000, Seite 104, wurden die neuen Verzugs- und Zinsregelungen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vorgestellt. Von den Neuregelungen in § 284 Abs. 3, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB sind als Geldforderungen auch alle anwaltlichen Gebührenrechnungen seit dem 1. Mai 2000 betroffen. Im Einzelnen bedeutet dies: |
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