01.02.2003 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar
Natural- Entlohnung statt Geld
| Manche Anwälte haben zu Weihnachten von ihren Mandanten ein Präsent erhalten, doch keine Seite käme dabei auf die Idee, den Gegenwert auf entstandene Gebühren anzurechnen. In der Praxis häufen sich aber die Fälle, in denen der Mandant erklärt, er könne die Gebührenrechnung nicht in Geld begleichen und statt dessen eine Natural- Entlohnung anbietet wie z.B. Teppiche, Malerarbeiten, Fondsanteile, Aktienpakete oder die Übernahme eines Geschäftswagens. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, worauf Sie bei einer Natural- Entlohnung achten müssen. |
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