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  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Anwaltskostenfestsetzung

    Wann liegt ein substanzloser nichtgebührenrechtlicher Einwand vor?

    | § 19 BRAGO regelt die Festsetzung der Höhe der gesetzlichen Vergütung des im gerichtlichen Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalts. So erhält der Anwalt schneller als bei der Honorarklage einen Vollstreckungstitel. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Auftraggeber keine oder nur gebührenrechtliche Einwände erhebt. Mögliche Einwendungen des Mandanten sind dabei nur selten unbeachtlich, wie die folgende Abgrenzung verdeutlicht. |