01.03.2000 · Fachbeitrag · Anwaltswerbung
Mit Direkt-Mailing Mandate halten und gewinnen
| Rundschreiben an Mandanten, potenzielle Auftraggeber und Anwaltskollegen werden in der Anwaltschaft seit etlichen Jahren praktiziert. Diese Art der Kundenansprache (= Direkt-Mailing) ist eine der ältesten Werbemethoden. Und doch ist die Zulässigkeit von Werbung durch Serienbriefe nicht unumstritten (dazu siehe schon BRAGO prof. 9/97, 1). Der folgende Beitrag geht auf die Vorgaben durch Gesetz und Rechtsprechung ein und erläutert den effektiven Einsatz dieser Kundenansprache. |
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