01.02.2000 · Fachbeitrag · Anwaltswerbung
So gewinnen Sie mit Anzeigenwerbung Mandanten
| Anzeigen sind der Anwaltschaft als Werbemittel vertraut. Früher beschränkte sich die Anzeigenwerbung auf besondere Anlässe wie zum Beispiel die Kanzleieröffnung oder -verlegung, die Anwaltszulassung bei einem weiteren Gericht, die Ernennung zum Notar oder Fachanwalt, der Eintritt von Kollegen in die Sozietät oder die Abmeldung in den Urlaub. Die inzwischen überholten Grundsätze des Standesrechts und Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer setzten außerdem enge Grenzen im Hinblick auf die Veröffentlichung nur in Tageszeitungen des Gerichtsbezirks und in der anwaltlichen Fachpresse. Heute gewinnen die konzeptionellen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte der Anzeigenwerbung zunehmend an Bedeutung. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Anzeigenwerbung zur Mandantengewinnung effektiv einsetzen können. |
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