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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Anwendung der BRAGO

    Die aktuellen Beschlüsse der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern

    | Jede der 28 Rechtsanwaltskammern Deutschlands bestellt aus dem Kreis ihrer Vorstandsmitglieder einen oder mehrere Gebührenreferenten. Diese kommen regelmäßig zweimal im Jahr zu Beratungen zusammen und erörtern aktuelle an die Kammer herangetragene Streitfragen, die die anwaltlichen Gebühren betreffen. Hauptaufgabe der Gebührenreferenten ist die Erstellung von gebührenrechtlichen Gutachten, die von den Gerichten im Rahmen von Gebührenstreitigkeiten angefordert werden. Außerdem formulieren sie an den Gesetzgeber gerichtete Verbesserungsvorschläge zu den Gebührenregelungen. |