01.07.2001 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Abrechnung einer infolge Vergleichs zurückgenommenen Kündigungsschutzklage?
| Frage: Mandant A. beauftragt Rechtsanwalt R. mit der Wahrnehmung seiner Interessen, da ihm das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt wurde. Daraufhin reichte R. beim Arbeitsgericht fristwahrend Kündigungsschutzklage ein. Nach Zustellung dieser Klage inklusive der Ladung an die beklagte Arbeitgeberin setzte sich der Beauftragte der Beklagten telefonisch mit R. in Verbindung. In mehreren Telefonaten einigte man sich, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung fristgerecht beendet wurde. Nach schriftlicher Fixierung dieser Vereinbarung wurde die Klage zurückgenommen. Der anberaumte Termin wurde aufgehoben. |
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