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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Ermittlung des Gegenstandswerts nach dem TzBfG erfolgt wie bei der Änderungsschutzklage

    | Gemäß § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Reduzierung seiner Arbeitszeit verlangen. Die folgenden Ausführungen zeigen die richtige Gegenstandsbestimmung im Teilzeiterzwingungsverfahren auf. |