01.11.1997 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)
| Im ArbGG existieren außer der Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG keine Bestimmungen für die Wertberechnung. Die §§ 46 Abs. 2, 64 Abs. 6, 72 Abs. 5 ArbGG verweisen nur auf die §§ 3 ff. ZPO. Danach wird der Wert des Streitgegenstandes vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. Doch gerade Fragen der Streitwertbemessung werden von LAG zu LAG höchst unterschiedlich beantwortet. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Bewertung des Weiterbeschäftigungsantrages (siehe BRAGO prof. 1/97). Die alphabetisch geordnete Stichwortübersicht erleichtert Ihnen die Abrechnung eines arbeitsrechtlichen Mandats. Weitere Fortsetzungen dieser Übersicht werden wir in den nächsten Ausgaben veröffentlichen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig