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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)

    | Gerade bei der Bearbeitung jeder arbeitsrechtlichen Angelegenheit sollte beachtet werden, daß zu niedrig angesetzte Gegenstandswerte gebührenrechtliche Nachteile nach sich ziehen. „BRAGO professionell“ erläutert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ - hier Hilfswiderklage und Klageänderung. |