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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis)

    | Die Übernahme arbeitsrechtlicher Mandate kann sich lohnen. Doch zu niedrig angesetzte Gegenstandswerte ziehen gebührenrechtliche Nachteile nach sich. Um dies zu vermeiden, werden in „BRAGO professionell“ in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu Stichwörtern von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zeugnis“ unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erläutert - hier Klagehäufung und Leistungsklage. |