01.03.1998 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streitwerterhöhung bei vergleichsweiser Regelung der Zeugniserteilung im Kündigungsschutzverfahren?
| Die meisten Bestandsschutzstreitigkeiten / Kündigungsschutzverfahren werden durch einen Vergleich beendet. Die Praxis zeigt, daß die Parteien häufig in den vom Gericht protokollierten Vergleich die Formulierung aufnehmen, daß sich der Beklagte verpflichtet, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Es kommt aber auch oft vor, daß die Parteien den Zeugnisinhalt konkret durch eine entsprechende ausführliche Formulierung des Vergleichs oder durch die Bezugnahme auf einen in der Gerichtsakte befindlichen Entwurf des Klägervertreters regeln. Ehe man hier die Frage nach einer Streitwerterhöhung beantwortet, muß man sich vergegenwärtigen, wie die Rechtsprechung überhaupt zur streitwertmäßigen Bewertung des Zeugnisses steht. |
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