01.01.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Vergleichsgebühr, wenn das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt wird?
| In der anwaltlichen Praxis ist folgende Situation häufiger: Nach Ausspruch der Arbeitgeber-Kündigung lässt sich der anwaltlich vertretene Arbeitnehmer außergerichtlich oder gerichtlich auf einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ein. Danach wird die Kündigung von beiden Seiten als gegenstandslos angesehen; die Parteien einigen sich darüber, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt zu den bisherigen Bedingungen fortbesteht. Fraglich ist hier, ob der Anwalt für seine Mitwirkung an einem solchen Vergleich eine Vergleichsgebühr erhält oder nicht. |
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