01.02.1994 · Fachbeitrag · Auch in Strafsachen gilt:
Außergerichtliches Engagement wird belohnt!
| Die Vorschrift des § 84 BRAGO regelt die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Wahlanwalt außerhalb der Hauptverhandlung in Strafsachen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig