01.06.2001 · Fachbeitrag · Auslagen
Erhöhter Pauschsatz bei Kfz- und Reisekosten schon seit dem 1.1.01
| Rückwirkend zum 1.1.01 hat das BMF die pauschalen Kilometersätze erhöht (BMF-Schreiben 11.1.01, BStBl 01 I, 95). So können Sie die Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Pkw mit netto 0,58 DM (bisher 0,52 DM netto) für jeden gefahrenen Kilometer abrechnen und Ihren Mandanten in Rechnung stellen. Parkgebühren können zusätzlich angesetzt werden. Für andere Verkehrsmittel gelten folgende Beträge: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig