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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Auslagen

    Reduzierung der monatlichen Fixkosten für Porto und Telefon durch gekonnte Auslagenerfassung

    | Der Anwalt kann seinem Mandanten die so genannte Auslagenpauschale von maximal 20 EUR oder die bei der Mandatserledigung tatsächlich angefallenen Auslagen in Rechnung stellen. In der Praxis wird jedoch in der Regel nur die Pauschale abgerechnet. Damit zahlt der Anwalt in fast jeder Akte drauf. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie durch eine konsequente Anwendung des § 26 BRAGO Ihre monatlichen Kosten für Telekommunikation erheblich reduzieren können. |