01.03.2001 · Fachbeitrag · Auslandsmandat
Anwaltshonorar bei Mandaten mit Auslandsbezug
| Der Trend zur Globalisierung hat in den letzten Jahren etliche Lebensbereiche in Deutschland erfasst. Durch berufliche, geschäftliche oder private Verpflichtungen mit Ländern der Europäischen Union (EU) und anderen Ländern wächst der Bedarf an rechtlicher Beratung und Vertretung in Angelegenheiten mit Bezug zum ausländischen Recht. Beratungsfelder ergeben sich z.B. durch Verkehrsunfälle im Ausland oder von Ausländern in Deutschland, bei Eheschließungen und Ehescheidungen mit einem ausländischen Ehepartner, bei grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten, Beteiligungen oder Kooperationen mit ausländischen Unternehmen, bei Kaufverträgen mit ausländischen Vertragspartnern sowie beim Import von Autos. Auch Konflikte im Zusammenhang mit Internet-Aktivitäten verstärken den Trend zu grenzüberschreitender Anwaltstätigkeit. Der folgende Beitrag erläutert, wie solche Mandate abgerechnet werden können. |
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