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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Beratung oder Geschäftsführung

    Wie ist zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr abzugrenzen?

    | Die Abgrenzung zwischen § 20 und § 118 BRAGO ist oft schwierig, führt aber in den meisten Fällen zu einer unterschiedlichen Vergütung des Rechtsanwalts. Die Unterscheidung wird auch dann wichtig, wenn für die Ratsgebühr eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden soll. Denn nach den seit Oktober 1994 geltenden neuen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1994) dürfen Rat oder Auskunft nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammentreffen. Dies gilt zum Beispiel für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für eine Reihe von Formen des Versicherungsschutzes (§ 23 Abs. 3, § 25 Abs. 3, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 3 und § 28 Abs. 3 ARB 1994). Ansonsten ist die vorsorgliche Beratung grundsätzlich nicht versichert (vergleiche van Bühren, Beilage zum AnwBl. 3/95, Seite 4). |