01.03.1994 · Fachbeitrag · Das Kostenrisiko in Zivilverfahren:
Die neuen Gebühren im Überblick
| Bei vielen Beratungsgesprächen taucht eine bange Frage des Mandanten immer wieder auf: „Was wird mich das kosten?" Langes Rechnen auf Seiten des Anwalts macht die Situation dann für den Mandanten nicht besser ✁ im Gegenteil. Ebenso müssen bei Vergleichsabschlüssen die bisherigen Verfahrenskosten ein schnell kalkulierbarer Faktor sein, damit eine aus Sicht des Mandanten optimale Entscheidung ermöglicht wird. Der Mandant sollte auch darauf hingewiesen werden, daß selbst bei Obsiegen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gegners die Rechtsanwaltskosten und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten ✁ bei Inanspruchnahme als Zweitschuldner ✁ von ihm selbst zu tragen sind. |
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