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  • 01.10.1995 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Der Vergleich über nicht-anhängige Ansprüche - was müssen Sie beachten?

    | Eine für die Anwaltschaft erfreuliche Änderung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 ist die Anhebung der Vergleichsgebühr für einen Vergleich über nicht-anhängige Ansprüche. Zweck der gesetzlichen Regelung war neben der - längst überfälligen - Anhebung der Anwaltsgebühren vor allem eine Entlastung der Justiz. |