· Fachbeitrag · Regierungsentwurf KostRÄG 2021
Anfang 2021 soll das RVG angepasst sein ‒ ein aktueller Überblick über die geplanten Änderungen
von Ass. iur. Sabrina Reckin, Berlin
| Neben einer linearen Anpassung sieht der Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 [KostRÄG 2021]) vom 16.9.20 auch einige strukturelle Änderungen vor. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der geplanten Neuregelungen. Ausgenommen sind die in Straf- und Bußgeldsachen relevanten Änderungen (dazu schon RVG prof. 20, 181). |
1. Fast alle Gebühren werden linear angehoben
Die Beträge sollen bei allen Wert-, Betragsrahmen- sowie Festgebühren grundsätzlich um 10 Prozent angehoben werden. Von dieser Anhebung ausgenommen sind nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG, die allgemeine Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG sowie die Höchstbeträge bei einer Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG. Die Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen um 20 Prozent steigen.
2. Der Paragrafenteil wird strukturell verbessert
Im Paragrafenteil sollen zahlreiche strukturelle Klarstellungen aufgenommen werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig