01.06.1997 · Fachbeitrag · Der Gebührentip
Wann sind Auslagen für Ablichtungen von Bescheiden im Verwaltungsgerichtsprozeß erstattungsfähig?
| Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO sollen der verwaltungsrechtlichen Klageschrift die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Im folgenden Beitrag berichten wir, was Sie beachten müssen, damit Ihnen die für solche Abschriften und Ablichtungen entstehenden Kosten erstattet werden: |
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