· Nachricht · Leserforum
Unterhaltsvorschuss: Welche Vergütung steht dem Anwalt bei Rückforderung und Einstellung künftiger Zahlungen zu?
| FRAGE: Mandantin M erhielt von der Unterhaltsvorschussstelle am 1.3.24 einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für ihr Kind. Damit wurden die Unterhaltsvorschussleistungen rückwirkend ab 1.1.24 aufgehoben und M sollte einen Betrag von 600 EUR zurückzahlen. Weiterhin wurde entschieden, dass künftige Leistungen ab dem 1.4.24 von 200 EUR monatlich nicht mehr gezahlt werden. Rechtsanwalt R hat gegen den Bescheid Widerspruch erhoben und wurde im Widerspruchsverfahren tätig. Am 16.8.24 wurde der ablehnende Widerspruchsbescheid erlassen. Eine Klage sollte dann nicht mehr eingereicht werden. Welche Vergütung kann R nach welchem Gegenstandswert berechnen? |
ANTWORT von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, (Berlin): Streitigkeiten über die Leistungen nach dem UVG sind Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese Verfahren sind nach § 188 S. 2 VwGO gerichtskostenfrei (OVG Saarbrücken 8.5.20, 2 A 91/20; BVerwG NVwZ 95, 81). In den der Klage vorgeschalteten Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren erhält der Anwalt für seine Tätigkeit jeweils eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagen.
Wird er nicht nur im Verwaltungs-, sondern auch im Widerspruchsverfahren tätig, entstehen die Geschäftsgebühr und die Auslagen erneut. Denn nach § 17 Nr. 1a RVG handelt es sich bei dem Verwaltungs- und dem Widerspruchsverfahren für den Rechtsanwalt gebührenrechtlich um zwei verschiedene Angelegenheiten. War der Anwalt bereits im zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren tätig, muss er die Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, 3 VV RVG beachten: Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens ist zur Hälfte (maximal mit 0,75) auf die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt aber nur insoweit, wie zwischen beiden Verfahren auch derselbe Gegenstand besteht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat