01.07.2001 · Fachbeitrag · Der Gebührentipp
§ 84 Abs. 2 BRAGO ist auch bei einer Einstellung im Revisionsverfahren anzuwenden
| Obwohl § 86 Abs. 4 BRAGO für das Revisionsverfahren nicht auf § 84 Abs. 2 BRAGO verweist, ist § 84 Abs. 2 BRAGO im Revisionsverfahren entsprechend anzuwenden (LG Hamburg, Beschluss, 27.2.01, rkr., AGS 01, 105). |
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