01.01.2000 · Fachbeitrag · Der Gebührentipp
Verschenken Sie bei Rahmengebühren kein Honorar
| Rahmengebühren spielen in der anwaltlichen Gebührenpraxis eine erhebliche Rolle. Zum einen, weil sie ungefähr die Hälfte aller Gebührenberechnungen ausmachen. Zum anderen, weil der Anwalt innerhalb des gesetzlich festgeschriebenen Gebührenrahmens sein Ermessen ausüben kann, das heißt: Er kann den Rahmen selbstständig bestimmen und damit letztendlich sein Gebührenaufkommen steuern. Doch viele Kanzleien machen aus Bequemlichkeit von vornherein nur die Mittelgebühr geltend oder begründen eine höhere Gebühr unzureichend. Rechtsschutzversicherungen, Rechtspfleger in Kostenfestsetzungs- oder Erstattungsverfahren und Gegner in Honorarprozessen haben hier ein leichtes Spiel, die Gebühren sogar noch unter die Mittelgebühr zu drücken. Dies führt zwangsläufig zu Gebührenverlusten, die nicht sein müssen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Honorarausfälle vermeiden und Ihre Kanzlei betriebswirtschaftlich lenken. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat