31.01.2011 | Der praktische Fall
Fragen zur Terminsgebühr in FamFG-Sachen
von Dipl.- Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich
Im Folgenden stellen wir Ihnen praxisrelevante Fragen zur Gebührenabrechnung. Diesmal zur Terminsgebühr in FamFG-Familiensachen. Die Auflösung finden Sie in RVG prof. 3/11. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „RVG professionell“. Loggen Sie sich auf www.iww.de mit Benutzernamen und Kennwort ein und wählen Sie auf der sich öffnenden Seite unter „Abrechnungsübungen“ die aktuellen Übungen mit Lösungen aus.
Beispiel 1 |
Rechtsanwältin R beantragt für die Antragstellerin A die Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder. Der A wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von R bewilligt. Im Gerichtstermin, zu dem der Antragsgegner nicht erschienen ist, wird die elterliche Sorge erörtert. Anschließend wird die Sache auf unbestimmte Zeit vertagt. Ist eine 0,5 Terminsgebühr entstanden? |
Beispiel 2 |
Rechtsanwältin R beantragt für die Antragstellerin die Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin R bewilligt. Zum Gerichtstermin erscheint der Antragsgegner nicht. Rechtsanwältin R beantragt die Aussetzung des Verfahrens. Ist hier eine 0,5 Terminsgebühr entstanden? |
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