· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Übungen zur Erstreckung im Strafverfahren: Welche Gebühren sind entstanden?
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
| Im Folgenden stellen wir Ihnen praxisrelevante Übungen zur Erstreckung im Strafverfahren vor. Maßgeblich ist hier § 48 RVG, der den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts regelt. Für die Praxis des Strafverfahrens von besonderer Bedeutung ist die Regelung in § 48 Abs. 5 RVG. Hierbei geht es aber nur um die Frage, welche gesetzlichen Gebühren entstanden sind. |
Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in RVG prof. 2/12. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „RVG professionell“. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren. Loggen Sie sich ein auf www.iww.de mit Benutzernamen und Kennwort und wählen Sie auf der sich öffnenden Seite unter „Abrechnungsübungen“ die aktuellen Übungen mit Lösungen aus.
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Rechtsanwalt R ist zunächst Wahlverteidiger und verteidigt den Beschuldigten von Beginn des Verfahrens an. Er wird im gerichtlichen Verfahren während bereits laufender Hauptverhandlung - die bei der Strafkammer stattfindet - am vierten Hauptverhandlungstag als Pflichtverteidiger bestellt. Welche Gebühren kann R abrechnen? |
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