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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Vorschuss und sonstige Leistungen des Mandanten vor und nach Einreichung des PKH-Antrags

    | Verlangt der Anwalt trotz Bewilligung von PKH Vorschuss von seinem Mandanten, rechnet er seine außergerichtliche Tätigkeit ab oder will er Vergütungsvereinbarungen treffen, kann dies berufsrechts- und sittenwidrig sein. In der Praxis bereitet vor allem die Frage Probleme, wie lange und in welcher Höhe Vereinbarungen in solchen Fällen statthaft sind. Der folgende Beitrag erläutert die empfehlenswerten Möglichkeiten des Anwalts, seine Gebühren zu sichern und vorteilhaft zu verrechnen (s.a. Halt, Die Praxis der Rechtsanwalts-Sekretärin und Managementtipps für die Kanzlei, 2. Aufl., Kapitel Die Prozesskostenhilfe, S. 220 ff.). |