01.11.2003 · Fachbeitrag · Dolmetscherkosten
Erstattung der Dolmetscherkosten für vorbereitende Gespräche des Verteidigers
| In Strafsachen ist häufig die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich, um sich mit dem ausländischen Beschuldigten oder Angeklagten verständigen zu können. Oft besteht Unklarheit darüber, ob die Staatskasse dessen Kosten erstatten muss. Der folgende Beitrag zeigt die richtige Abrechnung dieser Kosten gegenüber der Staatskasse auf. |
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