01.07.2003 · Fachbeitrag · EMA- Anfrage
Sind Kosten für Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA- Anfragen) festsetzbar?
| Zum ersten Mal hätte der BGH im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu der umstrittenen Frage Stellung nehmen können, ob die Gebühren einer EMA- Anfrage erstattungsfähig und festsetzbar sind (BGH 6.5.03, VIII ZB 43/02, n.v., Abruf-Nr. 031290). Die BGH- Richter haben dies aber nicht getan, sondern die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichtes zurückverwiesen. Dies hat uns Herr Rechtsanwalt Michael Wolicki aus Frankfurt am Main mitgeteilt. Zu der BGH- Entscheidung im Einzelnen: |
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