Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Erhöhungsgebühr

    Gebührenabrechnung bei der Vertretung von Streitgenossen

    | Wird ein Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, so erhält er seine Gebühren nur einmal. Für jeden weiteren Auftraggeber bekommt er aber zusätzlich eine 3/10-Erhöhungsgebühr (§ 6 Abs. 1, § 13 BRAGO; ausführlich dazu: Onderka, BRAGO prof. 2/02, 19). Der folgende Beitrag zeigt, was der Anwalt von jedem einzelnen seiner Mandanten fordern kann. |