01.07.2004 · Fachbeitrag · Erhöhungsgebühr
Vertretung einer Erbengemeinschaft
| Für die Vertretung der Mitglieder einer Erbengemeinschaft steht dem Rechtsanwalt die Gebührenerhöhung gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO zu (BGH 16.3.04, VIII ZB 114/03, WuM 04, 298, Abruf-Nr. 041089). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat