01.01.2002 · Fachbeitrag · Euro-Umstellung
Besonderheiten bei der Abrechnung von Auslagen in Altfällen beachten
| Für Auslagen, die nicht nach den Gebühren-Tabellen zu § 11 bzw. § 123 BRAGO abgerechnet werden - also Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, Post- und Telekommunikationsentgelte oder Schreibauslagen - gilt für die Abrechnung der Auftragszeitpunkt: |
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