01.01.2006 | Familienrecht
PKH-Bewilligungsverfahren richtig abrechnen
Der Beitrag erläutert, wie Sie ein PKH-Bewilligungsverfahren im Unterhaltsrecht richtig abrechnen.
Beispiel |
Rechtsanwalt R wird von F im August 04 beauftragt, außergerichtlich Kindesunterhalt von 650 EUR monatlich ab 1.9.04 geltend zu machen. Seine Tätigkeit ist von durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit. Da M sich weigert, den Unterhalt zu zahlen, beantragt R im Dezember 04 PKH für eine entsprechende Unterhaltsklage. M errichtet nun eine Jugendamtsurkunde. R erklärt das PKH-Bewilligungsverfahren für erledigt und macht die außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten des PKH-Bewilligungsverfahrens als Schadenersatz geltend. Zu Recht? |
Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit
Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Vertretung in Familiensachen bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG. Danach richtet sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in Familiensachen nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften des GKG, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Maßgeblich ist daher insoweit § 42 Abs. 1 GKG, weil der Gegenstand der außergerichtlichen Vertretung auch Gegenstand eines Unterhaltsprozesses sein könnte.
Abrechnung außergerichtliche Tätigkeit | ||||||||||||
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Vergütung für das PKH-Bewilligungsverfahren
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