01.12.1995 · Fachbeitrag · Gebühren
Wird der Gebührenabschlag im Osten zum 1. Juli 1996 auf 10 Prozent gesenkt?
| Im Einigungsvertrag mit der DDR war ein Abschlag von 20 Prozent auf die in Westdeutschland geltenden Rechtsanwaltsgebühren vereinbart. Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer sollte dieser Abschlag zum Beginn des nächsten Jahres aufgehoben werden. Damit ist zwar nicht zu rechnen, aber immerhin: Laut einem Beschluß der Justizministerkonferenz soll der Gebührenabschlag zum 1. Juli 1996 auf zehn Prozent gesenkt werden. Wir werden berichten. |
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