01.08.1995 · Fachbeitrag · Gebührenabrechnung
§ 6BRAGO: Volle Gebühren für jeden Streithelfer?
| Ein Leser schildert folgenden Fall: In einem vor einein Schifffahrtsgericht anhängigen Rechtsstreit wegen Beschädigung eines Schiffes durch Ladung vertritt der Leser den klagenden Schiffer. Der beklagte Absender der Ware sowie weitere Ladungsbeteiligte bis zum Hersteller der schädigenden Ware werden gemeinsam durch einen Anwalt vertreten. |
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