01.12.2004 · Fachbeitrag · Gebührenmanagement
Die neue Wertigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO
| Nach der BRAGO war die Abrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens und des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens wenig erfreulich, da die Gebühren der beiden Verfahrensabschnitte gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO aufeinander angerechnet wurden. Dies hat sich beim RVG positiv geändert. Der Beitrag erläutert die Besonderheiten bei der Abrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens nach dem RVG. |
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